Kölle Alaaf!

Karneval Köln

Heute ist Weiberfastnacht … und das las ich heute von einem Rechtsanwalt:

Schöne Karnevalszeit allseits zusammen.

Falls es wider Erwarten mal Schwierigkeiten mit der Polizei geben sollte, empfehle ich, nur Angaben hinsichtlich der Person zu tätigen.

Zur Sache nach Möglichkeit nichts sagen. Insbesondere nicht bei einer Alkoholkontrolle Angaben zur Trinkmenge und -zeit tätigen.
Am Besten einfach gar nicht Auto fahren.

Als kleiner Hinweis zum (ganz groben) Mitzählen:
1 Kölsch = 0,15 Promille für die Herren und 0,2 Promille für die Damen.
Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinung bewegt man sich schon in der relativen Fahruntüchtigkeit.
Ab 0,5 Promille bewegt man sich im Bußgeldbereich mit Punkten und 1 Monat Fahrverbot.

Kölle Alaaf!
Und passt auf euch auf! 🙂

Wenn man schon zuviel trinkt und isst (es gibt ja sicher kein Gemüse zum Kölsch …), könnte man die Leber wenigstens unterstützen

Selbstzerstörerisches Verhalten

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